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AGB

Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen Schepolino Wohnwagenvermietung – Vermieter – und dem Kunden – Mieter – zustande. 

Gegenstand des Vertrages ist die Anmietung eines Wohnwagens mit dem im Mietvertrag vereinbarten Rechten und Pflichten im verbindlichen Mietzeitraum, eine einfache Weiternutzung ist nicht möglich. § 545 BGB. 

Ein Mietvertrag kommt ausschließlich nur dann zustande, wenn Vermieter und Mieter einen von beiden Seiten unterzeichneten Mietvertrag über einen bestimmten Wohnwagen geschlossen haben. 

Mindestalter/Führerschein

Der Fahrer muss mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines für die jeweilige Fahrzeugklasse gültigen Führerscheins sein, wie der Klasse 3, der Klasse B96 und / oder BE für PKW mit Anhänger. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den bei der Anmietung genannten Personen geführt werden. Die Führerscheine/Personalausweise des Mieters und sämtlicher weiterer Fahrer sind bei der Anmietung vorzulegen, hiervon wird auch eine Kopie gemacht. 

Der Mieter/Fahrer hat sich über Verkehrsvorschriften und Gesetze von zu besuchenden Ländern eigenständig zu informieren und die StV0 einzuhalten.

 

Zahlungsbedingungen 

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Der Mietpreis setzt sich aus der gültigen Preisliste und einer bei jeder Anmietung anfallenden Servicepauschale zusammen. Die Preise sind inkl. MwSt. sowie Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung (mit 1.500,– € Selbstbeteiligung). 

Anzahlung/restliche Zahlung/Kaution

Die Anzahlung beträgt 20 % des Mietpreises, zahlbar innerhalb von 7 Werktagen ab Gültigkeit des Mietvertrages. Bei Nichtnachkommen der Anzahlung, besteht seitens des Vermieters, nach einer Fristsetzung, die fristlose Kündigung auszuschreiben. 

Der restliche Mietpreis muss 14 Tage vor der Fahrzeugübergabe beim Vermieter eingegangen sein. 

 

Die Kaution in Höhe von 1.5000 EUR ist vor Fahrzeugübernahme in bar oder mittels EC-Karte zu leisten. 

 

Mindestmietdauer

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Die Mindestmietdauer beträgt mindestens 6 Nächte,. 

Es sind auch kürze Mietwünsche möglich, dafür sprich mich einfach an. 

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Fahrzeugübernahme und -Rücknahme

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Bei Übergabe und Rücknahme des Wohnwagens haben Vermieter und Mieter gemeinsam das Fahrzeug und das Zubehör (insbesondere auf Vorhandensein, Beschädigungen, Betriebs-bereitschaft und Sauberkeit) zu überprüfen und ein Übergabe- bzw. Rücknahmeprotokoll auszufüllen und zu unterzeichnen, in dem die entsprechenden Feststellungen zu dokumentieren sind. Die Geltendmachung von verdeckten Beschädigungen bleibt durch den Vermieter auch nach Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls vorbehalten. 

Der Mieter verpflichtet sich, den Wohnwagen von innen gereinigt und entsprechend dem bei Übergabe protokollierten Zustand (lt. Übergabeprotokoll), sofern nicht anders vereinbart, in der Regel von Montag bis Freitag während der üblichen Geschäftszeiten des Vermieters, zu übergeben. An Samstagen erfolgen Übergaben und Rücknahmen nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 15,– €. An Sonn- und Feiertagen ist keine Übernahme bzw. Rücknahme erwünscht, kann in Ausnahmefällen unter einem schriftlich vereinbarten Entgelt hierfür, stattfinden. 

Wird das Fahrzeug ungenügend gereinigt zurückgegeben, fallen folgende Reinigungskosten an:

  • Innenreinigung: 150,– €

  • Toilettenreinigung: 250,- €

Da die Toilettenreinigung eine Sondermüllentsorgung darstellt, muss diese weitmöglichst vermieden werden und wird mit EUR 250,00 in Rechnung gestellt werden müssen.

Rücktritt/Stornierungsbedingungen

Das Widerrufsrecht greift nicht bei Anmietungen von Wohnwägen. 

Die mindestens an Vermieter anfallende Stornogebühr beträgt 200,– €.

Im Übrigen gelten folgende Regelungen:

  • Stornierung bis zu 61 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 20 % des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter

  • Stornierung 60 bis zu 30 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 40 % des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter

  • Stornierung 29 bis zu 15 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 80 % des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter

  • weniger als 15 Tage vor Mietbeginn gegen Bezahlung von 90 % des Mietpreises (Stornogebühr) an den Vermieter

Bei einer vorzeitigen Abgabe des Wohnwagens ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. 

Dieses Recht zur Stornierung besteht nicht bei Sonderangeboten.

Servicepauschale

 

Die Servicepauschale beinhaltet die Kosten für die Übergabe des Fahrzeugs und die ausführliche Einweisung des Mieters in die Handhabung des Fahrzeugs sowie die Rücknahme nach Beendigung der Mietzeit. Außerdem enthält die Pauschale die Kosten für eine Propangasfüllung (eine Flasche), die Grundausstattung mit WC-Chemikalien und die Außenreinigung. Diese entsteht bei jeder Anmietung und beträgt EUR 150,--.

 

Kündigung des Mietvertrages

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Da der Mietvertrag für eine bestimmte Zeit geschlossen wird, bedarf es keiner weiteren Kündigung. 

Nimmt der Mieter seinen Wohnwagen nicht in Anspruch und hat sogar nicht von seinem Stornierungsrecht Gebrauch gemacht, besteht auch hier kein Rücktritts- und Kündigungsrecht. 

 

Verhalten des Mieters bei Unfällen und im Schadensfalle/Haftung

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Unverzüglich sind bei Unfällen/Schäden die Polizei zu rufen, den Schaden schriftlich aufnehmen zu lassen und den Vermieter zu informieren sowie sich nicht vom Unfallort zu entfernen, sonstige Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. 

Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter, insbesondere für die Beschädigung oder den Verlust des Wohnwagens bei leicht fahrlässig verursachten Schäden oder bei dessen Verlust sowie bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere hier gilt die Beschränkung der Selbstbeteiligung nicht.

Die Versicherung des Wohnwagens entspricht den allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung (AKB). Das Mietfahrzeug ist entsprechend der Versicherung wie folgt versichert: 

WIRD NACHGETRAGEN - 

Befindet sich der Mieter mit der Rückgabe des Wohnwagens in Verzug, so haftet der Mieter ab Verzugsbeginn.

Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

Für Schäden am Wohnwagen oder an Dritten durch die mitgeführten Tiere haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorgaben. 

Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter für alle während der Nutzung des Mietfahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, die er zu vertreten hat, in vollem Umfang von der Haftung freizustellen. Eingehende Kostenbescheide, etc. werden zzgl. einer Bearbeitungsgebühr lt. Zusatzinformationen zum Mietvertrag an den Mieter weitergeleitet, es sei denn, der Mieter weist nach, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Aufwand und / oder Schaden entstanden ist.

Solange die Schuldfrage ungeklärt ist, ist der Vermieter berechtigt, die Kaution zurückzubehalten.

Datenschutzverarbeitung und -nutzung 

Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters und des Fahrers zum Zwecke der Erfüllung des Mietvertrages als verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Bundesdatenschutzgesetz.

Der Vermieter kann diese Daten an Vertragspartner und an andere beauftragte Dritte (z. Bsp. Inkassounternehmen) übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Mietvertrages erforderlich ist.

Darüber hinaus kann eine Übermittlung personenbezogener Vertragsdaten an Dritte, insbesondere an zuständige Behörden erfolgen, sofern eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters oder eines Dritten, insbesondere zur Verfolgung von Straftaten, erforderlich ist und kein Grund für die Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Mieters oder Fahrers am Ausschluss der Übermittlung überwiegt.

Sofern das Reisemobil mit einem Ortungssystem ausgestattet ist, ist der Vermieter berechtigt, die Positionsdaten des Reisemobiles festzustellen und das Reisemobil im Alarmfall (Diebstahl, Raub, Sabotage, Verstoß gegen Einreisebeschränkungen) zu orten und stillzulegen. Diese Daten nutzt der Vermieter ausschließlich zum Zwecke der Ortung und Stilllegung des Reisemobiles im Alarmfall.

Mängel und Reparatur

Tritt während der Mietdauer ein Mangel/Schaden am Wohnwagen auf, so kann der Mieter Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Wohnwagens während der Mietdauer zu gewährleisten, bis zum Preis von € 150,00 ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters bei einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter für den Schaden haftet. Diese Regelung gilt nicht für Reifenschäden. 

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist 69434 Heddesbach.

Für den zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande gekommenen Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Vorrangig gelten die Bestimmungen des Mietvertrages einschließlich der Vermietungsbedingungen, ergänzend und hilfsweise gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

Alle Wohnwägen sind Nicht-Raucher-Wägen, Vierbeiner sind ausschließlich erwünscht. 

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